Überblick über die Photovoltaik-Förderung nach EEG
(Erneuerbare Energien Gesetz)


Solarstrom mit Photovoltaik-Anlagen - weiterhin eine lohnende Investition

Nach der Entscheidung durch den Bundesrat vom 9.7.2010 über die Anpassung der Einspeisevergütung für Photovoltaik-Anlagen gibt es wieder mehr Planungssicherheit und neue Chancen für die Solarbranche.

Die wichtigsten Änderungen im Überblick:

· Die Kürzung der Einspeisevergütung für das Jahr 2010 erfolgt jetzt
  in zwei Stufen:

  - zum 1.7.2010 (rückwirkend) zwischen 8% und 13% und
  - zum 1.10.2010 mit einer weiteren Absenkung von 3% auf alle
    Photovoltaik-Anlagentypen

· Photovoltaik-Anlagen auf Freiflächen werden auch nach dem
  1. Januar 2015 weiter gefördert und die Förderungsfähigkeit
  zusätzlicher Flächen wird erweitert (vorbelastete Flächen wie
  Industrie- u. Gewerbegebiete, Seitenflächen von Autobahnen
  und Schienenwegen).

· Der Eigenverbrauch für Photovoltaikanlagen von Privathaushalten
  und Gewerbe wird stärker gefördert: Die maximale Größe
  von Photovoltaik-Anlagen wird auf 500 kWp erhöht.
  (bisher: 30 kWp)
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· Der Zielkorridor des Marktwachstums für die Berechnung der jährlichen Absenkung der Einspeisevergütung
  (Degression) ab dem Jahr 2011 wird auf 2.500 bis 3.500 MWp erhöht (bislang 1.200 bis 1.900 MWp)

· Die Förderung für Ackerflächen entfällt vollständig.

Die neue Regelung ist insgesamt bis zum 31.12.2011 (Stichtag für die nächste geplante Novellierung des EEG) befristet.

Die Kürzung der Einspeisevergütung für Photovoltaik-Anlagen für das Jahr 2010 im Überblick:

  ab 1.7.2010     ab 1.10.2010     Insgesamt  
Gebäude-/Dachanlagen:   um 13% um 3% um 16%
Freiflächen
vormals wirtschaftlich
oder militärisch
genutzte Flächen
(Konversionsflächen):
um 8% um 3% um 11%
Sonstige Freiflächen,
z. B. Gewerbegebiete:
um 12% um 3% um 15%


Daraus ergeben sich die folgenden Sätze der Solarstromvergütung für das Jahr 2010.
Alle Angaben in Cent/kWh.

Datum der Inbetriebnahme Anlage auf / an Gebäuden oder Lärmschutzwänden Freiflächenanlagen
bis
30 kW
30 kW bis
100 kW
100 kW bis
1000 kWH
ab
1000 kWh
Konversions
flächen
Acker
flächen
sonstige
Flächen
30.06.2010 39,14 37,23 35,23 29,37 28,43 28,43 28,43
01.07.2010 34,05 32,39 30,65 25,55 26,16 entfällt 25,01
01.10.2010 32,88 31,27 29,59 24,67 25,30 entfällt 24,16


Zukünftige Entwicklung der Photovoltaik-Einspeisevergütung auf einen Blick
Alle Angaben in Cent/kWh

1.1.2010 1.7.2010 1.10.2010 1.1.2011* 1.1.2012* 1.1.2013* 1.1.2014*
Gebäude-/Dachanlagen:
ab 1000 kWh 29,37 25,55 24,67 22,45 20,43 18,59 16,92
ab 100 kWh 35,23 30,65 29,59 26,93 24,50 22,30 20,29
ab 30 kWh 37,23 32,39 31,27 28,46 25,89 23,56 21,44
bis 30 kWh 39,14 34,05 32,88 29,92 27,22 24,78 22,55
Freiflächen-Anlagen: 28,43 25,01 24,16 21,99 20,01 18,21 16,57
Konversionsflächen 28,43 26,16 25,30 23,02 20,95 19,06 17,34
Eigenverbrauchsanlagen **
Gebäude 100 bis 500 kWh
ab 30 % Eigennutzung
0,00
0,00
13,21
17,59
13,21
17,59
12,02
16,01
(10,94)
(14,57)
(  9,62)
(13,26)
(  9,06)
(12,07)
Gebäude ab 30 kWh
ab 30 % Eigennutzung
0,00
0,00
14,89
19,27
14,89
19,27
13,55
17,53
(12,33)
(15,95)
(11,22)
(14,51)
(10,21)
(13,20)
Gebäude bis 30 kWh
ab 30 % Eigennutzung
22,76
22,76
16,50
20.88
16,50
20.88
15,01
19,00
(13,66)
(17,29)
(12,43)
(15,73)
(11,31)
(14,31)

*)  Vergütungen bei einer Degression von 9% ab 1.1.2011
**) Für den Eigenverbrauch gibt es zwei Vergütungstarife: Werden bis 30% des Solarstroms selbst genutzt,
      so gilt der niedrigere Tarif. Nur für den darüber hinaus gehenden Anteil wird der höhere Tarif gezahlt.
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Einspeisevergütungssätze Windkraftanlagen

¤ Die Anfangsvergütung für neue Windenergieanlagen an Land beträgt ab dem 1. Januar 2009 9,2 ct/kWh. Dieser Wert wird für neu in Betrieb genommene Anlagen jedes Jahr um ein Prozent gesenkt.

¤ Für Windenergieanlagen an Land, die bestimmte Eigenschaften zur Netzregelung erbringen, erhöht sich die Anfangsvergütung um einen sogenannten Systemdienstleistungs-Bonus von 0,5 ct/kWh.