§1
Allgemein
Es gelten bei allen vertraglichen Abschlüssen ausschließlich diese allgemeinen Geschäftsbedingen (AGB) der Erneuerbaren Energien G. Werner GmbH (EEG.Werner GmbH).
Davon abweichende Bedingungen werden nicht Bestandteil von Verträgen, auch wenn die EEG.Werner GmbH dagegen nicht ausdrücklich widerspricht. Alle von diesen abweichenden Bedingungen, und anderen
Nebenabreden im Vorfeld des Vertrages erhalten nur dann Geltung, wenn diese schriftlich festgehalten und durch die EEG.Werner GmbH dem Kunden bestätigt sind.
§2 Angebotserstellung und
Vertragsabschluss
Alle Angebote der EEG.Werner GmbH sind freibleibend und unverbindlich.
Alle die zur Angebotserstellung genutzten Daten, Abbildungen, Maße, Gewichte u.s.w. sind Richtwerte. Desweiteren sind alle Angaben zur Wirtschaftlichkeitsberechnung Ertragsprognosen und als solche zu
betrachten. Die Angaben beziehen sich auf veröffentlichte, vergangene Werte und können nur eine Prognose für die Zukunft sein. Die EEG.Werner GmbH schließt dafür jegliche Haftungsansprüche aus. Die
Übergabe des Angebotes bzw. von Unterlagen zur Erläuterung des Selben ist keine Verpflichtung zu einer Vertragsannahme durch die EEG.Werner GmbH. Kosten, die weit über eine normale Angebotserstellung
hinausgehen, können durch die EEG.Werner GmbH abgerechnet werden. Solche Leistungen und der daraus entstehende Umfang wird dem Kunden in einem separatem Angebot mitgeteilt und bei schriftlicher
Bestätigung durch den Kunden beauftragt und somit gleichzeitig Vertragsbestandteil. Der Kunde verpflichtet sich, der EEG.Werner GmbH gegenüber alle erforderlichen Unterlagen zur Glaubhaftmachung der
Finanzierungssicherheit vor Vertragsabschluss beizubringen (z.B. Finanzierungszusage, Bankbürgschaft etc.). Alle vertraglichen Leistungen der EEG.Werner GmbH gegenüber dem Kunden resultiert aus der
schriftlichen Vertragsurkunde. Kann der Kunde eine schriftliche Vertragsurkunde nicht beibringen, gilt die schriftliche Auftragsbestätigung der EEG.Werner GmbH als Vertragsurkunde. Treten zwischen
Vertragsabschluss und Installation der vereinbarten Anlage/Produkte objektive erkennbare Veränderungen ein, z.B. an Dächern, Baustrukturen, Bauobjekten, Fassaden o.ä., so wird die EEG.Werner GmbH die
Anlage nach Möglichkeit anpassen und dem Kunden in Rechnung stellen. Sind die Veränderungen jedoch umfänglich, dass eine Anpassung z.B. aus wirtschaftlichen Gründen zu unrentabel erscheint, hat die
EEG.Werner GmbH das Recht, vom Vertrag zurückzutreten. Über technische Neuerungen, jedoch unter Berücksichtigung der Gleichwertigkeit zwischen Vertragsabschluss und Installation, hat die EEG.Werner
GmbH den Kunden zu informieren und nach schriftlicher Bestätigung durch den Kunden die vertraglichen Veränderungen vorzunehmen. Kosten, die daraus entstehen, gehen zu Lasten des Kunden. Kommt es nach
schriftlichem Vertragsabschluss und einer Frist von 14 Tagen ( Datum Vertragsabschluss ) zu einem Rücktritt durch den Kunden, behält sich die EEG.Werner GmbH vor, den Kunden einen Anteil von 10% des
Auftragswertes als Unkostenteil zu berechnen.
§3 Preise
Alle Preisangaben der EEG.Werner GmbH verstehen sich zuzüglich der zum Zeitpunkt der Lieferung geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer (z.Zt. 19%).
Wird eine Zeitspanne von 4 Monaten zwischen Vertragsabschluss und tatsächlicher Lieferung überschritten, hat die EEG.Werner GmbH das Recht, gemäß § 315 BGB, einen angemessenen Preisaufschlag zu
verlangen.
§4 Zahlungen
Es gilt grundsätzlich, dass alle Leistungen und Lieferungen per Vorkasse sofort zahlbar sind. Davon abweichende Zahlungsvereinbarungen gelten nur nach ausdrücklicher und schriftlicher Vereinbarung.
Skontierungen sind ausgeschlossen oder bedürfen der ausdrücklichen Ausweisung durch die EEG.Werner GmbH auf den betreffenden Rechnungen. Erst nach Geldeingang auf dem jeweiligen Konto der EEG.Werner
GmbH ist die EEG.Werner GmbH verpflichtet, die vertraglich festgelegten Lieferungen und Leistungen zu erbringen. Änderungen dazu bedürfen der Schriftform und die Annahme durch die Tittel
Solaranlagenbau. Zahlungen erfolgen stets per Überweisung. Schecks werden in Ausnahmefällen nach vorheriger Bankbestätigung akzeptiert. Wechsel sind als Zahlungsmittel
ausgeschlossen.
§5 Versand /
Gefahr
Grundsätzlich gilt, dass die Gefahr dann auf den Kunden/ Käufer übergeht, wenn die zu liefernde Ware den betreffenden Lieferanten verlässt, obgleich auch der Lieferant
alle weiteren Leistungen bis zur Aufstellung übernimmt. Der Kunde hat immer die Pflicht, die eingehende Ware auf mögliche sichtbare Schäden und Vollständigkeit bei Eintreffen zu prüfen und dies
gegenüber dem Lieferanten ( auch Speditionen ) schriftlich zu bestätigen. Abweichungen und Mängel sind ebenso festzuhalten und sofort der EEG.Werner GmbH schriftlich mitzuteilen. Der Kunde hat
gegenüber der gelieferten Ware größte Sorgfalt zu walten und die Verantwortung darüber, dass er die gelieferte Ware ausreichend gegen Diebstahl, Zerstörung oder Umwelteinflüssen zu sichern hat. Alle
Kosten, welche aus dem Versand, Transport und Versicherung entstehen, gehen zu Lasten des Kunden. Ebenso für die Entsorgung von Verpackungsmaterial. Andere Bedingungen werden schriftlich im Vertrag
festgehalten.
§6 Lieferungen und Lieferfristen
Alle Lieferfristen ( auch für Teillieferungen ) können erst dann festgelegt werden, wenn alle dafür erforderlichen technischen Unterlagen und alle für das Projekt notwendigen Genehmigungen vorliegen.
Werden keine fixen Lieferzeitpunkte vertraglich vereinbart, verpflichtet sich die EEG.Werner GmbH, alle Liefertermine für den Kunden zumutbar zu gestalten. Für Verzögerungen aus Kundenwünschen
heraus, durch Vorlieferanten oder höherer Gewalt, kann die EEG.Werner GmbH nicht verantwortlich gemacht werden. Dazu zählen auch Streiks, Betriebsstörungen, Versorgungsmängel, Kriege, Naturgewalten
und damit verbundene Belieferung durch Vorlieferanten. Dies betrifft im Besonderen den Ausschluss der Haftung dafür, wenn sich durch solche Vorfälle der Übergabetermin der Anlage über Jahresfrist
hinaus verschiebt und sich dadurch die mögliche Einspeisevergütung für den Kunden verringert. Ein Lieferverzug der EEG.Werner GmbH setzt aber voraus, dass die Lieferung vertraglich vereinbart wurde
und der Kunde eine schriftliche Verzugsetzung der EEG.Werner GmbH mit einer angemessenen Nachfrist zukommen lässt.
§7 Pflichten der Vertragspartner
Die EEG.Werner GmbH und der Kunde verpflichten sich, alles dafür zu unternehmen, dass der Vertrag im Sinne einer guten Geschäftsbeziehung erfüllt wird. Somit hat der Kunde die Pflicht, eine
reibungslose Lieferung und Montage zu gewährleisten. Dazu zählen u.a. Baufreiheit am Montageort, sichere Lagerungsstellen, kostenfreier Strom- und Wasseranschluss sowie Zugang zu den notwendigen
Räumen und Flächen. Sollte es im Vertrag nicht vereinbart sein, hat der Kunde der EEG.Werner GmbH bei Bedarf, unentgeltlich die notwendige Rüstung zur Verfügung zu stellen. Kommt der Kunde seinen
Pflichten trotz Aufforderung der EEG.Werner GmbH nicht nach, hat die EEG.Werner GmbH das Recht, alle notwendigen Materialien auf Kosten des Kunden zu organisieren. Der Kunde hat die Verantwortung
darüber, dass es möglich ist ( statische Genehmigung , Bausubstanz u.s.w. ), auf der bezeichneten Fläche eine Solaranlage zu installieren. Wird bei Ausführung oder nach Abschluss der Montage bekannt,
dass diese durch Gegebenheiten aus technischer, wirtschaftlicher oder aus gesundheitlichen Gründen auch nur eingeschränkt möglich ist und war, gehen alle dadurch anfallenden Kosten zu Lasten des
Kunden. Werden zwischen dem Kunden und den Mitarbeitern vor Ort Absprachen getroffen, welche endgegensätzlich oder zusätzlich zum Vertrag sind, gelten diese Absprachen nur bei Vorlage und
Gegenzeichnung durch die EEG.Werner GmbH. Die EEG.Werner GmbH verpflichtet sich, dass der Kunde stets über den tatsächlichen Leistungsumfang informiert wird und legt dem Kunden einen Tagesbericht
vor. Dieser ist vom Kunden umgehend zu prüfen und spätestens am Folgetag den Mitarbeitern gegengezeichnet zu übergeben. Bei Abweichungen oder Unregelmäßigkeiten auf den Tagesprotokollen hat der Kunde
sofort die EEG.Werner GmbH zu informieren. Spätere Reklamationen können nicht berücksichtigt werden.
§8 Eigentumsvorbehalt
Alle, durch die EEG.Werner GmbH oder in deren Auftrag, gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung der tatsächlichen Vertragssumme Eigentum der EEG.Werner GmbH. Die EEG.Werner GmbH hat
das Recht, bei Verzug bereits gelieferte Ware zurückzuholen bzw. die vertraglichen Leistungen einzustellen. Die daraus entstehenden Schäden gehen zu Lasten des Verursachers.
§9 Gewährleistungspflicht
Jegliche Gewährleistung beginnt bei der mangelfreien Übergabe der Anlage an den Kunden und ist auf zwei Jahre befristet. Dazu ist der Kunde verpflichtet, sofort bei Auftreten des Mangels der
EEG.Werner GmbH diesen Mangel schriftlich anzuzeigen. Die Behebung eines gerechtfertigten Mangels obliegt der EEG.Werner GmbH unter Berücksichtigung einer ausreichenden Fristsetzung des Kunden und
unter Wahl der Nachbesserung und/oder Ersatzlieferung an den Kunden. Eine Verpflichtung der EEG.Werner GmbH zur Haltung und Lieferung von Ersatzteilen ist ausgeschlossen. Der Kunde hat Anspruch auf
Wandlung oder Minderung, wenn die EEG.Werner GmbH diesen Mangel nicht fristgerecht behebt oder den Kunden über die tatsächliche Dauer der Behebung informiert. Dies gilt auch, wenn der Kunde der
EEG.Werner GmbH arglistige Täuschung nachweisen kann. Nimmt der Kunde selbst Änderungen an der Anlage, der gelieferten Ware o.ä. vor, erlischt sofort der gesamte Gewährleistungsanspruch. Diese
Regelung tritt auch dann ein, wenn der Kunde die gelieferte Ware einer anderen, nicht dem vereinbartem Zweck zuführt. Garantieerklärungen ( Produkt- und Leistungsgarantien ) der Hersteller binden
nicht die EEG.Werner GmbH über den genannten Leistungszeitraum von zwei Jahren hinaus. Ansprüche daraus muss der Kunde dem Hersteller gegenüber direkt geltend machen. Für grobe Fahrlässigkeit und für
Vorsatz haftet die EEG.Werner GmbH gemäß den gesetzlichen Bestimmungen.
§10
Schutzrechte
Der Kunde verpflichtet sich gegenüber der EEG.Werner GmbH, die ihm übergebenen Unterlagen nicht an Dritte weiterzugeben, es sein denn, dem Kunde liegt eine schriftliche
Genehmigung dazu von der EEG.Werner GmbH vor. Die EEG.Werner GmbH informiert den Kunden darüber, dass seine für den Auftrag relevanten Kundendaten gemäß §33 BDSG zum internen Gebrauch gespeichert
werden. Desweiteren erhält die EEG.Werner GmbH das Recht, die fertige Anlage als Referenzobjekt zu führen, es sei denn, der Kunde schließt dies schriftlich gegenüber der EEG.Werner GmbH aus.
§11 Form
Werden einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam, so bleiben alle anderen Bestimmungen davon unberührt. Dazu bedarf es aber grundsätzlich der Schriftform. D.h., die
EEG.Werner GmbH und der Kunde verpflichten sich, dass unwirksame Bedingungen durch eine ausgleichende wirksame Bedingung ersetzt wird. Die ist im Besonderen bei der Vertragsgestaltung zu
berücksichtigen und gilt auch für die Milderung von einzelnen Punkten dieser AGB. Zu beachten ist weiterhin, dass Übermittlungen von Änderungen mittels elektronischer Datenwege gemäß §126 a BGB, nur
mit einer ordentlichen Signatur anerkannt werden können.
§12 Gerichtsstand
Grundlage ist das derzeitige Recht der Bundesrepublik Deutschland. Der Gerichtsstand für alle Vertragspartner ist Potsdam. Der Erfüllungsort für Lieferungen, Leistungen und Zahlungen ist der
Geschäftssitz der EEG.Werner GmbH.